Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 73 „Unterm Austberg“, OT Benzingerode der Stadt Wernigerode im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB

Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 73 "Unterm Austberg"

Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom 12.09.2022 in der Zeit vom 01.11.2022 bis einschließlich 07.12.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung schriftlich äußern. Bitte geben Sie in Ihrer Stellungnahme immer Ihren Namen und Ihre Adresse an.

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Stellungnahmen per Post senden Sie bitte an die u.g. Adresse.

Der Bebauungsplan zielt dabei in seinem Anliegen auf die Schaffung von einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode sowie seinen Ortsteilen gerecht.

 

Die Planunterlagen stehen Ihnen als Download auf dieser Plattform zur Verfügung, können aber weiterhin auch vor Ort bei der

Stadt Wernigerode
Dezernat II  - Stadtentwicklung
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung
Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)
Zimmer 127 in 38855 Wernigerode

sowie in der Geschäftsstelle des Ortsteils Benzingerode, Schulstraße 4 zu den dort üblichen Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.

Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 73 „Unterm Austberg“, OT Benzingerode, ist auf der Internetseite der Stadt Wernigerode unter Öffentliche Bekanntmachungen / Stadt Wernigerode verfügbar.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser zweckmäßig. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und datenschutzkonform verarbeitet. Weitere Informationen zur unserem Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 73 unberücksichtigt bleiben können.