Sperrung der Brücke Hasenwinkel in Wernigerode
Gebundene Anwohnerparkplätze werden in der Burgmühlenstraße bereitgestellt.
Die Straßen und Brücken der Stadt werden regelmäßig kontrolliert, dazu ist die Stadt Wernigerode verpflichtet. Die Brücke Hasenwinkel wird auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters und des damit einhergehenden Zustandes zusätzlich durch Sonderprüfungen überwacht. Kürzlich erfolgte eine Hauptprüfung, die eine intensivere Kontrolle der Bausubstanz einbezieht. Durch den prüfenden Ingenieur wurden erhebliche Mängel an der Brückenplatte festgestellt.
Diese bedingen eine Zustandsnote 4,0 – somit ist die Brücke sofort für den Fahrzeugverkehr zu sperren. Der Prüfbericht beschreibt den Zustand: Abwitternde Beschichtungen, rostiger Untergrund, teilweise verwitternde Bauteile. Fugenmörtel ist an mehreren Stellen herausgebrochen, der Fahrbahnbelag weist Risse und Sackungen auf. Die Schäden an Platte, Geländerpfosten und Längsträgern erfordern die umgehende Nutzungseinschränkung der Brücke. Die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit des Bauwerks sind nicht mehr gegeben. Das statische System ist nicht mehr ausreichend.
Gegenüber Bürgerinnen und Bürgern hat die Stadt Wernigerode eine Sorgfaltspflicht inne. Dem Hinweis, die Brücke zu sperren, ist unbedingt zu folgen um Schaden von Nutzenden abzuwenden. Die Brücke Hasenwinkel ist die einzige Zufahrt zu den anliegenden Grundstücken, diese Situation ist besonders zu beachten.
Zunächst wird vor der Brücke eine Kurzzeitparkzone für Lieferdienste und zum Be- und Entladen eingerichtet. Gebundene Anwohnerparkplätze werden in der Burgmühlenstraße bereitgestellt. Ferner wird die Planung für einen Ersatzneubau der Brücke vorangebracht. Der dafür notwendige Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau wurde vom Stadtrat im vergangenen Jahr gefasst.
Die Nutzung der Brücke durch Fußgänger und Radfahrer wird nicht eingeschränkt.