falsche Beschilderung!
Adresse:
Lindenmühle, 38855 Wernigerode
generell sollen Radfahrer auf straßenbegleitenden Radwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen (und um einen solchen handelt es sich zwischen Silstedt und Derenburg) Vorfahrt haben ( s. geltende Regelwerke und Richtlinien zur Radverkehrsführung), zumal es sich um eine äußerst selten frequentierte Zuwegung zu einen einzigen Privatgrundstück (Lindenmühle) handelt - hier wurde aber eine Beschilderung angebracht, die die Radfahrer zum "Vorfahrt beachten" zwingt- noch dazu, wo der Weg zur Lindenmühle nicht einmal befestigt wurde ( warum eigentlich?)
gleiches gilt natürlich auch für die Zufahrt zum Glaswerk, diese liegt allerdings vermutlich schon auf Derenburger Gemarkung