Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 20.10.2022 in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung schriftlich äußern.
Der Bebauungsplan zielt in seinem Anliegen auf die Schaffung von einer Wohnbebauung bestehend aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern ab und wird damit der steten Nachfrage nach Wohnraum bzw. nach Bauflächen für diese Marktsegmente in Wernigerode sowie seinen Ortsteilen gerecht.
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfs Nr. 75 „Nesseltal“, ist auf der Internetseite der Stadt Wernigerode unter Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Wernigerode / Stadt Wernigerode verfügbar.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 75 unberücksichtigt bleiben können.