Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 20.10.2022 in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung schriftlich äußern.
Ziel des Ergänzungsverfahrens ist es, die Voraussetzung für das Erlangen der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 75 „Nesseltal“ zu schaffen, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren und als planungsrechtliche Grundlage für die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 75 „Nesseltal“. Im Rahmen dieser Ergänzung wird die Darstellung der Fläche des Ergänzungsbereiches von einer Weißfläche ohne Nutzungszuweisung in eine Wohnbaufläche geändert, um für den Bebauungsplan Nr. 75 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet zu schaffen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen dieser Darstellung. Damit wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen.
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wernigerode im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 75 „Nesseltal“, ist auf der Internetseite der Stadt Wernigerode unter Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Wernigerode / Stadt Wernigerode verfügbar.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.