Öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Vorentwurfsunterlagen in der Fassung vom 20.12.2022 in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung schriftlich äußern.
Informationen
Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom 20.12.2022 in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung schriftlich äußern.
Ziel der Aufhebung ist die Schaffung von Rechtssicherheit aufgrund des funktionslos gewordenen Bebauungsplanes Nr. 09 „Kultur- und Tagungszentrum Wernigerode“, dessen sehr konkret gefasste projektbezogene Festsetzungen nie realisiert wurden. Stattdessen entstanden neue Bebauungsstrukturen und Funktionsverteilungen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht mehr entsprachen. Um die Zulässigkeit von künftigen vorhaben zu vereinfachen, soll die städtebauliche Struktur innerhalb des Geltungsbereiches nun vollständig dem planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden.
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist auf der Internetseite der Stadt Wernigerode unter Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Wernigerode / Stadt Wernigerode verfügbar.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 09 unberücksichtigt bleiben.
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