Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“
Die Öffentlichkeit kann sich durch Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom 03.04.2023 in der Zeit vom 06.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung schriftlich äußern.
Informationen
Die Öffentlichkeit sowie die durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange können sich durch Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“, Ortsteil Silstedt in der Fassung vom 03.04.2023 während der Zeit vom 06.07.2023 bis einschließlich 09.08.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb der oben genannten Frist zur Planung schriftlich äußern
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Börstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Rad- und Gehweges entlang der Harzstraße (L82).
Die amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist auf der Internetseite der Stadt Wernigerode unter Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Wernigerode / Stadt Wernigerode verfügbar.
Die Planunterlagen stehen Ihnen als Download auf dieser Plattform zur Verfügung, können aber weiterhin auch vor Ort bei der
Stadt Wernigerode
Dezernat II Stadtentwicklung
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung
Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)
Zimmer 127 in 38855 Wernigerode
sowie zusätzlich in der
Geschäftsstelle des Ortsteiles Silstedt, Am Plan 4a
zu den dort jeweils üblichen Öffnungszeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 03943 / 654 617) eingesehen werden.
Stellungnahmen per Post senden Sie bitte an die o.g. Adresse (Dezernat II Stadtentwicklung).
Stellungnahme
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen im Bebauungsplanverfahren. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Verfasser zweckmäßig. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und datenschutzkonform verarbeitet. Die Speicherung erfolgt elektronisch. Wir verarbeiten Ihre Daten nur zu Zwecken, die mit Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO in Einklang stehen.
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