Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden (Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung.
Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Nach Abschluss der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Erstellung der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes, erfolgt nun die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 26.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024. Hierzu haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern.
Für weitere Informationen zur Teilnahme an der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung, berücksichtigen Sie hierzu bitte die folgenden Dokumente sowie die Möglichkeiten zur Stellungnahme, wie in der öffentlichen Bekanntmachung geschildert. Um eine Stellungnahme direkt online einzureichen, nutzen Sie bitte gern die Beteiligungsplattform der Stadt Wernigerode.