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2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)

LAP Beteiligung beendet

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes

In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) konnten sich die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange vom 26.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024 zur Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes äußern. 

Informationen

Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden (Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung.

 

Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Nach Abschluss der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Erstellung der Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes, erfolgt nun die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 26.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024. Hierzu haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. 

 

Für weitere Informationen zur Teilnahme an der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung, berücksichtigen Sie hierzu bitte die folgenden Dokumente sowie die Möglichkeiten zur Stellungnahme, wie in der öffentlichen Bekanntmachung geschildert. Um eine Stellungnahme direkt online einzureichen, nutzen Sie bitte gern die Beteiligungsplattform der Stadt Wernigerode. 

Dokumente

Ort der öffentlichen Auslegung:

Stadt Wernigerode
Dezernat II Stadtentwicklung
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung
Schlachthofstraße 6 (Neues Rathaus)
38855 Wernigerode

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

montags bis mittwochs           08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags                              08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags                                       08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung (03943 654 614),
oder per E-Mail an stadtplanungsamt@wernigerode.de

 

Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.

 

 

 

Downloads

Öffentliche Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Wernigerode

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
Datei

Entwurf zum Lärmaktionsplan der Stadt Wernigerode

2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe)
Datei

 

Stellungnahme

Der Zeitraum zur Abgabe einer Stellungnahme ist nun beendet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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